Naviagation Fuehrerscheinantrag Böker! Die Fahrschule in Leonberg, Höfingen, Ditzingen und Weissach
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Führerscheinantrag

  1. Ablauf bei Ersterteilung oder Erweiterung
  2. Ablauf bei Umschreibung ausländischer Führerscheine

Ablauf bei Ersterteilung oder Erweiterung.

Du kannst selbstverständlich jederzeit mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen, aber ...

... ohne den amtlichen Fahrerlaubnisantrag gestellt zu haben, kannst Du keine Prüfungen machen!
(Zum Mofaschein ist kein Führerscheinantrag notwendig)

.... und das läuft so ab:

Du bekommst von uns das Antragsformular und die Anlage "Erklärung". Beim Antrag für das "begleitete Fahren mit 17" kommen noch weitere Anlagen dazu. Diese musst Du mit den vorgeschriebenen Unterlagen (siehe auch hier unter Antragsunterlagen) vollständig beim Rathaus Deines ersten Wohnsitzes (siehe auch unter Öffnungszeiten) abgeben. Dies ist meist nur persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes möglich.

Die Stadt- oder Ortsverwaltung überprüft die Stammdaten Deines Antrages und gibt diesen dann weiter an die zuständige Verwaltungsbehörde. (das ist die Behörde die Deine Führerscheinunterlagen verwaltet - i. d. R. ist dies das Landratsamt)

Die Verwaltungsbehörde stellt nun eine Anfrage beim Verkehrszentralregister (Flensburg) und evtl. beim Bundeszentralregister, ob Eintragungen in Bezug auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegen.

Wenn alles in Ordung ist wird von der Verwaltungsbehörde der Druckauftrag für Deinen Führerschein bei der Bundesdruckerei gegeben. Dazu wird Dein abgebenes Passbild und die Unterschriftenprobe benötigt.

Wenn Dein frisch gedruckter Führerschein (Scheckkarte) bei der Verwaltungsbehörde eintrifft, erteilt diese der zuständigen Prüforganistation (in unserer Region ist dies der TÜV) den Prüfauftrag - d. h. der Staat erteilt durch die Verwaltungsbehörde der Firma TÜV den Auftrag Dein theoretisches Wissen und Deine praktischen Fähigkeiten zu prüfen.

Deine Fahrschule bekommt gleichzeitig eine Mitteilung dass der Prüfauftrag vorliegt. Wir sagen dann in der Umgangssprache dazu "Deine Papiere sind da"

Erst ab jetzt und wenn alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind (siehe unter Ausbildung & Prüfung) ist es möglich einen oder beide Prüfungsteile zu machen

Wenn Du dann Deine Ausbildung in der Fahrschule abgeschlossen hast und bereit bist einen oder auch beide Prüfungsteile zu bestehen geht es weiter. Die Fahrschule bestätigt den Abschluss der Ausbildung durch die auch von Dir unterschriebene theoretische und praktische Ausbildungsbescheinigung.

Wenn Du uns den Auftrag gibst und alle Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unter Ausbildung & Prüfung), melden wir Dich zur theoretischen Prüfung beim TÜV an.

Und erst wenn Du die Theorie bestanden hast, können wir Dich zur praktischen Prüfung anmelden.

Wichtig !

Dein Prüfauftrag (Führerscheinantrag) ist 1 Jahr ab der Genehmigung gültig.
Bestehst Du die Theorieprüfung in diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen.

Ab dem Tag der bestandenen theoretischen Prüfung verlängert sich Dein Prüfauftrag um ein Jahr. Du musst dann innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung bestehen

Bestehst Du die praktische Prüfung innerhalb diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen, dann wieder die theoretische Prüfung wiederholen bevor Du wieder eine praktische Prüfung machen kannst.

Vorsicht !

Wenn Dein Prüfauftrag (Führerscheinantrag) nach einem Jahr abläuft, bekommst Du ein Anschreiben von der Verwaltungsbehörde mit einer Aufforderung.

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

  • Du stellst einen neuen Führerscheinantrag (das Formular bekommst Du von uns) inkl. aller erforderlichen Unterlagen über das Rathaus Deines 1. Wohnsitzes. Die Führerscheingebühr wird dann nochmals fällig - Bitte dies der Verwaltungsbehörde sofort schriftlich mitteilen
  • Du ziehst Deinen Führerscheinantrag innerhalb 14 Tagen schriftlich bei der Verwaltungsbehörde zurück 

Wenn Du auf dieses Anschreiben nicht reagierst, dann wird es richtig teuer.
Die Verwaltungsbehörde wird dann Deinen bisherigen Führerscheinantrag gebührenpflichtig (36,64 Euro) ablehnen.
Von der gebührenpflichtigen Ablehnung kann nur abgesehen werden, wenn Du innerhalb der 14 Tage Frist den Antrag zurück nimmst.

 

 

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Die Bestimmungen bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine in eine deutsche EU Fahrerlaubnis sind sehr unterschiedlich.

Teilweise sind diese Vorgaben sehr umfangreich, individuell und unterliegen
ständiger Änderungen.

Die zuständige Verwaltungsbehörde fordert entsprechend
den jeweilig geltenden gesetzlichen Bestimmungen vom Antragssteller
die notwendigen Unterlagen.


Der Wegweiser für die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse:

1. Ausbildungsvertrag in der Fahrschule abschliessen.
2. Danach mit folgenden Unterlagen zur zuständigen Verwaltungsbehörde gehen:
a) Ausbildungvertrag
b) gültiger Reisepass (Passport)
c) original Fahrerlaubnis aus dem Heimatland
d) Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise in Deutschland
3. Wenn Du alle von der Verwaltungsbehörde geforderten Unterlagen gesamelt hast,
dann alles komplett beim Rathaus oder der Stadtverwaltung Deines 1. Wohnsitzes
in Deutschland abgeben.

Wenn die Verwaltungsbehörde Deinem Antrag stattgegeben hat, bekommt Deine Fahrschule eine Nachricht d. h. Dein Prüfauftrag (Prüfgenehmigung) wurde erteilt. Dann kannst Du Dich bei der Fahrschule zur theoretischen und praktischen Prüfung anmelden.

Hinweis:
Die theoretische Prüfung ist in folgenden Sprachen möglich:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Bedenke:
Die Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Prüfung sind für alle
Führerscheinbewerber gleich.

Die Verkehrsdichte in Deutschland im Zusammenhang mit der deutschen Mentalität
im Strassenverkehr unterscheiden sich oft sehr stark vom gewohnten Verkehr
in Deinem Heimatland.

Auch wenn der Gesetzgeber bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine direkt
keinen Unterricht vorschreibt, ist ein Bestehen der Prüfungen ohne ausreichende
Vorbereitung nicht möglich. Vorallem die Einweisung in den Verkehr auf Autobahnen
und Kraffahrstrassen ist unumgänglich.

Wir bieten Dir diese Vorbereitung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis an.

Wichtig !

Dein Prüfauftrag (Führerscheinantrag) ist 1 Jahr ab der Genehmigung gültig.
Bestehst Du die Theorieprüfung in diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen.

Ab dem Tag der bestandenen theoretischen Prüfung verlängert sich Dein Prüfauftrag um ein Jahr. Du musst dann innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung bestehen

Bestehst Du die praktische Prüfung innerhalb diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen, dann wieder die theoretische Prüfung wiederholen bevor Du wieder eine praktische Prüfung machen kannst.

Vorsicht !

Wenn Dein Prüfauftrag (Führerscheinantrag) nach einem Jahr abläuft, bekommst Du ein Anschreiben von der Verwaltungsbehörde mit einer Aufforderung.

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

  • Du stellst einen neuen Führerscheinantrag (das Formular bekommst Du von uns) inkl. aller erforderlichen Unterlagen über das Rathaus Deines 1. Wohnsitzes. Die Führerscheingebühr wird dann nochmals fällig - Bitte dies der Verwaltungsbehörde sofort schriftlich mitteilen
  • Du ziehst Deinen Führerscheinantrag innerhalb 14 Tagen schriftlich bei der Verwaltungsbehörde zurück 

Wenn Du auf dieses Anschreiben nicht reagierst, dann wird es richtig teuer.
Die Verwaltungsbehörde wird dann Deinen bisherigen Führerscheinantrag gebührenpflichtig (36,64 Euro) ablehnen.
Von der gebührenpflichtigen Ablehnung kann nur abgesehen werden, wenn Du innerhalb der 14 Tage Frist den Antrag zurück nimmst.

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