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Ablauf bei Ersterteilung oder
Erweiterung.
Du kannst selbstverständlich jederzeit mit der theoretischen
und praktischen Ausbildung beginnen, aber ...
... ohne den amtlichen Fahrerlaubnisantrag
gestellt zu haben, kannst Du keine Prüfungen machen!
(Zum Mofaschein ist
kein Führerscheinantrag notwendig)
.... und das läuft so ab:
Du bekommst von uns das Antragsformular
und die Anlage "Erklärung". Beim Antrag
für das "begleitete Fahren mit 17" kommen noch weitere
Anlagen dazu. Diese musst Du mit den vorgeschriebenen
Unterlagen (siehe
auch hier unter Antragsunterlagen) vollständig beim
Rathaus Deines ersten Wohnsitzes (siehe
auch unter Öffnungszeiten) abgeben. Dies ist meist nur
persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises oder
Passes möglich.
Die Stadt- oder Ortsverwaltung überprüft
die Stammdaten Deines Antrages und gibt diesen dann weiter an die
zuständige Verwaltungsbehörde. (das ist die Behörde
die Deine Führerscheinunterlagen verwaltet - i. d. R. ist
dies das Landratsamt)
Die Verwaltungsbehörde stellt nun eine Anfrage
beim Verkehrszentralregister (Flensburg) und evtl. beim Bundeszentralregister,
ob Eintragungen in Bezug auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis
vorliegen.
Wenn alles in Ordung ist wird von der Verwaltungsbehörde
der Druckauftrag für Deinen Führerschein bei der Bundesdruckerei
gegeben. Dazu wird Dein abgebenes Passbild und die Unterschriftenprobe
benötigt.
Wenn Dein frisch gedruckter Führerschein (Scheckkarte)
bei der Verwaltungsbehörde eintrifft, erteilt diese
der zuständigen Prüforganistation (in unserer Region
ist dies der TÜV) den Prüfauftrag -
d. h. der Staat erteilt durch die Verwaltungsbehörde der Firma
TÜV den Auftrag Dein theoretisches Wissen und Deine praktischen
Fähigkeiten zu prüfen.
Deine Fahrschule bekommt gleichzeitig eine Mitteilung
dass der Prüfauftrag vorliegt. Wir sagen dann in der Umgangssprache
dazu "Deine Papiere sind da"
Erst ab jetzt und wenn alle weiteren Voraussetzungen
gegeben sind (siehe unter Ausbildung & Prüfung)
ist es möglich einen oder beide Prüfungsteile zu machen
Wenn Du dann Deine Ausbildung in der Fahrschule abgeschlossen
hast und bereit bist einen oder auch beide Prüfungsteile zu
bestehen geht es weiter. Die Fahrschule bestätigt den Abschluss
der Ausbildung durch die auch von Dir unterschriebene theoretische
und praktische Ausbildungsbescheinigung.
Wenn Du uns den Auftrag gibst
und alle Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unter Ausbildung & Prüfung), melden
wir Dich zur theoretischen Prüfung beim TÜV an.
Und erst wenn Du die Theorie
bestanden hast, können wir Dich zur praktischen
Prüfung anmelden.
Wichtig !
Dein Prüfauftrag (Führerscheinantrag) ist
1 Jahr ab der Genehmigung gültig.
Bestehst Du die Theorieprüfung
in diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst
einen neuen
Führerscheinantrag
stellen.
Ab dem Tag der bestandenen theoretischen Prüfung
verlängert sich Dein Prüfauftrag um ein Jahr. Du musst dann innerhalb
eines Jahres die praktische Prüfung
bestehen
Bestehst Du die praktische Prüfung
innerhalb diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres
erst einen neuen Führerscheinantrag
stellen, dann wieder die theoretische Prüfung wiederholen
bevor Du wieder eine praktische Prüfung machen kannst.
Vorsicht !
Wenn Dein Prüfauftrag (Führerscheinantrag)
nach einem Jahr abläuft, bekommst Du ein Anschreiben von
der Verwaltungsbehörde
mit einer Aufforderung.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
- Du stellst einen neuen Führerscheinantrag
(das Formular bekommst Du von uns) inkl.
aller erforderlichen Unterlagen über das Rathaus Deines
1. Wohnsitzes. Die Führerscheingebühr wird
dann nochmals fällig - Bitte dies der Verwaltungsbehörde
sofort schriftlich mitteilen
- Du ziehst Deinen Führerscheinantrag innerhalb
14 Tagen schriftlich bei der Verwaltungsbehörde
zurück
Wenn Du auf dieses Anschreiben nicht reagierst,
dann wird es richtig teuer. Die Verwaltungsbehörde wird dann Deinen
bisherigen Führerscheinantrag gebührenpflichtig (36,64 Euro)
ablehnen.
Von der gebührenpflichtigen Ablehnung kann nur abgesehen
werden, wenn Du innerhalb der 14 Tage Frist den Antrag zurück
nimmst.
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