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Freizeit für den Schutzengel 
Fahren - Fahren - Erfahren ...
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durch diese Phase haben Jugendliche die Möglichkeit,
nach einer
professionellen Fahrschulausbildung
bereits mit 17 Jahren
eine Fahrerlaubnis
der Klasse B + BE
(also für PKW und Anhänger) zu erwerben,
die sie aber nur in Begleitung einer rechtlich zugelassenen und
eingetragenen Person nutzen dürfen.
Sinn und Zweck ist es,
das hohe Unfallrisiko junger Fahrerinnen und Fahrer zu senken,
indem
sie in Begleitung
einer älteren Begleitperson deutlich mehr als sonst üblich
fahrpraktische Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln,
bevor
sie ab 18 Jahren allein unterwegs sind. 
Bei
der Gruppe der jungen Autofahrer stellt sich ein ganz besonderes
Verkehrs- sicherheitsproblem. Der Anteil der 18- bis 24- jährigen
an allen bei Verkehrsunfällen getöteten beträgt
etwa 22 % und liegt damit deutlich über ihrem
Anteil an der Bevölkerung
mit nur 8 %. Im
Vergleich zur Altersgruppe der 25- bis 34-jährigen
ist das Risiko der jungen Fahrer, bei einem Verkehrsunfall getötet
zu werden, fast dreimal so hoch, im Vergleich zur Gruppe der 35-
bis 54-jährigen sogar fünfmal so hoch. Die Unfallproblematik bei den Fahranfängern wird im Wesentlichen
auf mangelnde Fahrerfahrung und eine erhöhte Bereitschaft
zu risikoreichem Verhalten
zurückgeführt.
Mal ganz ehrlich:
Denken wir doch alle ein Mal an unsere ersten Kilometer im Strassenverkehr
nach. Wie oft hatten wir einfach nur "Glück" oder wie oft sind
Freunde und Bekannte in Unfälle verwickelt worden. Einige dieser
Freunde gibt es heute nicht mehr.
Mit dem BF 17 haben wir die
Möglichkeit unser damaliges "Glück" bei unseren
Kinder in Wissen
und Können umzuwandeln.
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