Was darf ich fahren? |
Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Ausserdem NUR in DEUTSCHLAND: Dreirädrige
Kraftfahrzeuge
Mit der Klasse B darfst Du mit einem Kraftfahrzeug
bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen
- alle Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG wenn die Summe der zulässigen
Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer
als 3,5 t ist
- die Anzahl der Achsen ist ohne Bedeutung
Infoflyer zu den Anhängerklassen ab 2013 >>> 
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Wie lange dauert die Ausbildung? |
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
+ 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinen persönlichen
Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
besondere Ausbildungsfahrten
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Welche Prüfungen muss ich machen? |
Theorieprüfung
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
– ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle,
Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
und zwei Grundfahraufgaben)
Info:
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem
Geburtstag abgelegt werden.
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Bemerkung: |
Wenn Du den Führerschein der "alten" Klasse
3 hast
-darfst Du Züge mit maximal 3 Achsen fahren
(Zugfahrzeug max. 7,5 t zG)).
-bekommst Du beim Umtausch Deines Führerscheins die Klassen
B, BE, C1), C1E), M), L), und S) erteilt.
Die Zuteilung der Klasse T) erfolgt nur auf Antrag und nur für
in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen.
-musst Du Führerschein spätestens zu Deinem 50. Geburtstag
in die Klasse CE - beschränkt auf leichte Kombinationen
- umtauschen, wenn Du Fahrzeugkombinationen fahren willst, die über
den Umfang der Klasse C1E) hinausgehen (über 12 t zG).
Dazu benötigst Du eine ärztliche Bescheinigung über
Deinen Gesundheitszustand und Dein Sehvermögen. Ansonsten
musst Du Deinen alten Führerschein nicht umtauschen.
Du darfst mit dem Führerschein der "alten" Klasse
3 folgende Motorräder fahren:
Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst Du Leichtkrafträder
der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung).
Wenn Du Deinen Führerschein umtauschst, bekommen Sie die
Klasse A1 zugeteilt.
Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein darfst Du fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern,
die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
beträgt die bbH8) 50 km/h)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne
der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals
in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
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